STUDIO FÜR PILATES * TANZ – MMarkstein-Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen des M.Markstein Studio Pilates + Tanz

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten und Veranstaltungen von M.Markstein Studio Pilates + Tanz.

 

1. Vertragspartner

Zwischen dem Kunden (nachfolgend: »Kunde«) und M.Markstein Studio Pilates + Tanz (nachfolgend: »Tanzschule«) kommt auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag zustande. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage für die vertragliche Beziehung an.

 

3. Anmeldung

  • Die Teilnahme an einer Kursstunde setzt eine verbindliche Anmeldung voraus.
  • Die Anmeldung hat in der Regel eine wiederkehrende/dauernde Leistung zum Gegenstand. 
  • Der Kunde kann die Anmeldung persönlich abgeben oder per E-Mail Post oder SMS übersenden. Die Tanzschule bestätigt die Anmeldung. Nach Bestätigung der Anmeldung durch die Tanzschule kommt ein Vertrag zustande. 
  • Die Anmeldung in jeder Form (schriftlich, E-Mail oder SMS) ist verbindlich und verpflichtet den Kunden zur vollständigen Zahlung des Beitrages. 
  • Die Anmeldung eines minderjährigen Kunden soll vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. 

 

4. Zahlungsmodalitäten + Preise

  • Es gelten jeweils die aktuellen Preise, welche auf der Webseite zu finden sind.
  • Bei Buchung eines 10-wöchigen-Kurses muss der Gesamtbetrag im Voraus in Bar oder per Überweisung bis zum Beginn des jeweiligen Kurses entrichtet werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem der fällige Betrag auf dem Konto der Tanzschule verbucht wird. Im Falle einer Barzahlung ist der Tag der Übergabe maßgeblich. Nach 14 aufeinander folgenden Trainingseinheiten verfällt der Anspruch auf die erworbene Dienstleistung.
  • Beim Abschluss eines unbefristeten Vertrages erfolgt die Zahlung monatlich. Für die Abbuchung des monatlichen Betrages erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung.
  • Mit Vertragsabschluss wird der Beitrag sofort fällig. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie die Nichtinanspruchnahme von gebuchten Kursen entbinden nicht von der Leistung des Beitrages.
  • Die Tanzschule behält sich vor, die Preisanpassungen bei Bedarf vorzunehmen. Im Fall der Preisanpassung wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung eingeräumt.

 

5. Vertragsdauer, Kündigung

1. Vertragsdauer

Die Tanzschule und der Kunde können einen unbefristeten Vertrag schließen.

       2. Kündigung

  • Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Die ordentliche Kündigung ist spätestens zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zu erklären.
  • Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigen Grund möglich. Ein wichtiger Grund für das Mitglied ist insbesondere gegeben, bei einer länger als 3 Monate dauernden Erkrankung oder bei Umzug. Das Mitglied hat diese Gründe nachzuweisen.
  • Ein wichtiger Grund für M.Markstein – Studio Pilates + Tanz liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied sich in einem Zahlungsverzug von wenigstens 2 Monaten bzw. im Zahlungsverzug mit einem Betrag befindet, der 2 Monatsgebühren entspricht.
  • Bei der Buchung eines 10-wöchigen Kurses ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

 

6. Haftung

  1. Die Ansprüche von Mitgliedern bzw. Gästen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen M.Markstein Studio Pilates + Tanz richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
  2. Die Haftung für Garderobe und Wertgegenständen (wie z.B. Handy, Geld, Schmuck, etc.) ist ausgeschlossen.
  3. Die Ausübung des Tanzens bzw. des Bewegens sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten von M.Markstein Studio Pilates + Tanz erfolgt auf eigene Gefahr des Mitglieds bzw. des Gastes.
  4. Die Haftung von M.Markstein Studio Pilates + Tanz ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen; es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/ oder grobe Fahrlässigkeit von M.Markstein Studio Pilates + Tanz, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von M.Markstein Studio Pilates + Tanz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von M.Markstein Studio Pilates + Tanz.
  5. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch M.Markstein Studio Pilates + Tanz oder eines Mitarbeiters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet M.Markstein Studio Pilates + Tanz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Sofern M.Markstein Studio Pilates + Tanz schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied bzw. der Gast regelmäßig vertrauen darf.

 

7. Teilnehmerbedingungen

  • Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlung des Entgelts.
  • Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den gesetzlichen Schulferien (Land Sachsen).
  • Sofern die Teilnahme an einem Kurs nicht möglich ist, so soll der jeweilige Termin spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.

 

8. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der hauseigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

Erworbene Kenntnisse über Training und Übungskonzept von M.Markstein Studio Pilates + Tanz sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken, entgeltlicher oder unentgeltlicher Art, ist untersagt.

 

9. Schlussbestimmungen

  • Ist der Vertragspartner der Tanzschule ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertrag ergeben, Zwickau als Gerichtsstand vereinbart.
  • Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt dann das mit der Klausel Bezweckte unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.